Bundeschampionate: Neue Qualifikationsanforderungen

Das Bundeschampionat wurde nicht nur als Veranstaltung den aktuellen behördlichen Vorgaben angepasst - auch der Qualifikationsweg und die Qualifikationsmodi wurden überarbeitet, um die Folgen der Pandemie im Sinne der Pferde zu berücksichtigen.

Den Landesverbänden und Landeskommissionen wurden diverse Freiheiten eingeräumt, damit möglichst viele Turniere mit Jungpferdeprüfungen und Qualifikationsveranstaltungen im Lande angeboten werden. So können, wo möglich, die Qualifikationen für Dressur und Springen bundesweit ausgeschrieben werden, statt wie bisher für mindestens drei Landesverbände.

Neue Fristen

In Anbetracht der kurzen Turniersaison werden die Qualifikationsfristen um eine Woche verlängert. Das letztmögliche Qualifikationswochenende ist nun der 15./16. August für die Spring- und Vielseitigkeitspferde und -ponys, die in der ersten Veranstaltungswoche vom 26. bis 30. August ihre Titelkämpfe austragen. Die Dressur- und Reitpferde sowie –ponys messen sich in der ursprünglich geplanten Bundeschampionatswoche vom 2. bis 6. September. Hier ist der letztmögliche Qualifikationstermin für die Dressurpferde und –ponys das Wochenende 22./23. August. In Ausnahmefällen und abhängig vom Angebot der Qualifikationsveranstaltung behält sich der Veranstalter vor, auch noch Qualifikationen vom Wochenende vor dem Bundeschampionatsbeginn anzuerkennen. Also Ergebnisse vom 22./23. August für Springen und Vielseitigkeit, vom 29./30. August für Dressur.

Neue Regeln

Vor dem Hintergrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln ist es Veranstaltern in Abstimmung mit der Landeskommissionen zudem erlaubt, die Qualifikationsprüfungen mit Startplatzbegrenzungen und weiteren einschränkenden Kriterien auszuschreiben. Zudem dürfen Qualifikationsprüfungen auch im Rahmen von Late-Entry-Turnieren ausgetragen werden.

Neuer Anmeldeschluss für Springpony-Lehrgang

Für die Springponys wird jedes Jahr zur Vorbereitung auf die Bundeschampionate ein Lehrgang bei Bundestrainer Karl Brocks angeboten, diesmal am 3./4. August. Dort werden auch die Standard-Parcours der Finalqualifikationen zum Bundeschampionat trainiert. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich empfohlen. Der verbindliche Anmeldeschluss ist um zehn Tage nach hinten auf den 26. Juli geschoben worden, unabhängig davon, ob danach noch Qualifikationsergebnisse erbracht werden. Es liegt im Ermessen des Bundestrainers, zum Lehrgang zugelassen zu werden.

Neue Qualifikationsanforderungen Vielseitigkeitsponys

Direkt qualifiziert sind außerdem fünf- und sechsjährige Deutsche Reitponys, die mit Reitern aller Altersklassen (wobei für Junge Reiter und Reiter eine Gewichtsobergrenze in Turnierkleidung von 62 kg festgelegt ist) mindestens zweimal die Wertnote 7,0 in einer Geländepferdeprüfung erzielt haben. Dabei kann ein Geländepferde-Qualifikationsergebnis durch eine Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung beziehungsweise Kombinierten Prüfung der Klasse A*/A** oder durch eine Dressurpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 6,5 und Springpferdeprüfung Klasse A mit einer Mindestwertnote von 7,0 ersetzt werden.

Was von den Neuerungen vor der Coronakrise bleibt

Bei den Reitpferden wird der Zeitplan entspannt. Zwei Neuerungen schlagen sich in der Ausschreibung nieder: Im Finale gehen drei Pferde beziehungsweise Ponys pro Abteilung. Dadurch ist bei Ausfällen garantiert, dass kein Pferd beziehungsweise Pony allein auf dem Prüfungsplatz geht. Zudem wird die Aufgabe in der Finalprüfung mit den Fremdreitern überarbeitet mit dem Ziel, diese zu verkürzen.

Bei den Vielseitigkeitspferden und –ponys wird in den Finalprüfungen das Bewertungsverhältnis der Teilprüfungen angepasst: Dressur, Springen und Gelände werden im Verhältnis 1:1,5:2 gewertet. Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis in der Teilprüfung Gelände. Auch für die fünf- und sechsjährigen Buschpferde gibt es ab 2020 eine Geländebesichtigung im Schritt. Außerdem wird die Altersbegrenzung für die Reiter und Reiterinnen der Geländeponys aufgehoben und durch eine Gewichtsbegrenzung auf 62 Kilogramm ersetzt.


Hier geht es zu den vollständigen Qualifikationsanforderungen!

Quelle: fn-press