Die Herpes Impfpflicht kommt

Bei den Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) tagen vor der Mitgliederversammlung regelmäßig auch die Beiräte der Bereiche Sport, Zucht und Persönliche Mitglieder. Eines der zentralen Themen im Beirat Sport war die Einführung einer Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde.

In Folge des Herpesvirus-Ausbruchs bei einem internationalen Turnier in Valencia waren im Frühjahr 2021 insgesamt 18 Pferde aus verschiedenen Nationen gestorben. Rufe nach der Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) wurden laut. Der Beirat Sport diskutierte die Vor- und Nachteile einer Impfpflicht. Die Argumente legte FN-Veterinärin Dr. Enrica Zumnorde-Mertens dar:

- Das Hauptziel der Impfung ist es, die Virusausscheidung in einem Bestand zu senken
- Die Impfung kann jedoch nicht das einzelne Pferd vor einer Infektion und Erkrankung schützen. Sie ist auch
  weniger effektiv, wenn geimpfte und ungeimpfte Pferde zusammen gehalten werden. Sie ist aber dann
  besonders sinnvoll, wenn alle Pferde in einem Bestand geimpft sind, denn dadurch sinkt die Menge der
  ausgeschiedenen Viren, da geimpfte Pferde weniger Viren ausscheiden
- Wenn weniger Viren kursieren, sinkt das Risiko der Krankheitsübertragung
- Bei jeder Impfung besteht natürlich das Risiko einer Impfnebenwirkung. Dennoch überwiegen mehrheitlich
  die Vorteile der Impfung gegen EHV-1.

Nach Informationen der FN gibt es derzeit Impfstoffe von drei Herstellern auf dem Markt. Alle Hersteller haben signalisiert, den erwarteten Bedarf an Impfstoff decken zu können. Jedoch besteht bei der Herstellung von Impfstoffen immer ein gewisses Risiko, dass es zu Engpässen kommt, wie am Beispiel Corona-Impfstoff zu sehen ist. Deshalb wird das Jahr 2022 als Übergangsjahr genutzt, um einen ausreichenden Vorlauf zu gewährleisten. So kann einerseits genügend Impfstoff produziert werden, andererseits erhalten alle Turnierreiter*innen die Chance, ihre Turnierpferde mit ausreichendem Vorlauf impfen zu lassen. Nach erfolgter Grundimmunisierung in bestimmten Zeitabständen werden halbjährliche Auffrischungsimpfungen analog zur Influenza-Impfung erforderlich.

Die Impfpflicht für Turnierpferde tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Was wurde noch beschlossen?

- Ergebnisse von den Turnieren müssen generell online bereitgestellt werden
- Die Verwendung des TORIS Live-Scoring-Systems wird grundsätzlich vorgeschrieben und damit gleichzeitig
  die unverzügliche Bekanntgabe aller Ergebnisse auf fn-erfolgsdaten.de.
- Um die aktuell Lage beim Nennen zu entschärfen, verkürzt die LPO außerdem den Zeitraum des möglichen
  Nennungsschlusses von 28 auf bis zu einen Tag vor Turnierbeginn, als Richtwert werden zehn Tage vor
  Turnierbeginn genannt. Damit einhergehend wird die Bekanntgabe der endgültigen Zeiteinteilung nicht mehr
  fest definiert, sie muss laut LPO lediglich „rechtzeitig“ erfolgen.


Quelle: FN