Fristverlängerung für HLP's

Aufgrund der Corona-Krise hat die Abteilung Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung hinsichtlich des Absolvierens der Hengstleistungsprüfung Änderungen vorgenommen.

Durch die Coronavirus-Epidemie findet aktuell keine Hengstleistungsprüfungen statt, sodass die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen möglich sind. "Wir haben eine historisch noch nie dagewesene Situation. Da müssen wir auch einmal über unseren Schatten springen und großzügig sein", erklärte Theo Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Die Änderungen betreffen auch die Pony-, Kleinpferde- und Sonstigen Rassen. Alle Hengste, die in diesem Jahr eine Hengstleistungsprüfung ablegen müssen, bekommen eine Fristverlängerung für einen Verbleib im Hengstbuch I bis Ende 2021.

Quelle: fn-press