Neu: Westfälische Hauptprämie

Die vom Westfälischen Pferdestammbuch vergebenen Prämierungstitel „Staatsprämienstute“ und „Verbandsprämienstute“ erhalten eine Erweiterung – mit dem Ziel der Bildung eines sogenannten Nukleuspools unter dem Leitbild des messbaren Sporterfolgs einer Stutenfamilie und Gesundheitskriterien des Einzeltiers.

Die über Generationen erfolgte Selektion auf Exterieur- und Grundgangartenqualität ist ebenfalls wichtige Basis des neuen, ergänzenden Prämierungstitels. Dies wird dadurch abgesichert, dass im Regelfall ein Staatsprämientitel bei den in Betracht kommenden Stuten vorliegen muss.

Um dann aber die Westfälische Hauptprämie zu erhalten, muss der Stutenbesitzer weitere Kriterien seiner Stute nachweisen. Somit wird ein Mindestmaß der für die Sportpferdezucht immens wichtigen Sportleistungsinformationen eines Mutterstamms bzw. einer Stutenfamilie genauso gefordert wie der Gesundheitsfaktor. Der große Bereich der Gesundheit rückt mehr und mehr in das Zentrum der Zuchtzielorientierung und bedarf aus Verbandssicht der unbedingten Beachtung, da die genetisch vorbedingten Gesundheitsfaktoren gemeinsam mit der Gesunderhaltung in der Aufzucht die Weichen für die Langlebigkeit und Nutzungsdauer eines Pferdes sowie für die Wirtschaftlichkeit der Pferdezucht darstellen.

In der nebenstehenden Übersicht sind die genauen Kriterien aller Prämierungen verzeichnet.

Westfälische Hauptprämie für Stuten

1. Vorlage eines Staatsprämientitels, d.h. Teilnahme Eliteschau und Absolvierung einer Stutenleistungsprüfung (gilt auch für Deutsches Reitpony). Die Grundanforderungen an Exterieur- und Grundgangartenqualität wird hiermit abgesichert. Die für die Westfälische Hauptprämie infrage kommenden Stuten tragen daher ebenfalls den Titel „Staatsprämienstute“.

Sporterfolge in der Stutenfamilie (Deutsches Reitpony):
Sieben erfolgreiche Pferde in Klasse L bzw. FEI-Prüfungen oder höher (disziplinübergreifend Dr, Spr, analog VS) innerhalb der letzten zwei Generationen der Stutenfamilie (ausgehend von der Großmutter)

2. Gesundheitscheck

- klinische und röntgenologische Untersuchung mit Erfüllung des analogen Körungsstandards, vgl. Anlage 3 der Satzung Westfälisches Pferdestammbuch e.V. (bezogen auf den Röntgenstandard bedeutet das z.B. kein OCD-Befund im Kniegelenk; bzw. im Sprunggelenk und in mehr als einem weiteren Gelenk jeweils max. einen OCD-Befund (max. 3 OCD- Befunde)
- Durchgeführt von einem Fachtierarzt für Pferde, die Ergebnisse sind zwecks Überprüfung und Bewertung einzureichen beim Westfälischen Pferdestammbuch

4. Alternativer Quereinstieg für „Nicht-Staatsprämienstuten“
Denjenigen Stuten, die über keinen Staatsprämientitel verfügen, wird ein Quereinstieg ermöglicht. In diesen Fällen wird eine ergänzende Leistung der zu betrachtenden Stute gefordert:

Deutsches Reitpony: Eigenleistung im Sport in Kl. M (Platzierung) oder höher einer Disziplin (Dr, Spr, analog VS). Seit 2015 entspricht dies den Anforderungen des Titels „Leistungsstute“. ODER Sporterfolge von drei direkten Nachkommen, davon ein Pony mind. in Kl. M und zwei Ponys mind. In Kl. L (Dr, Spr, analog VS)

Die infrage kommenden Stuten werden bis zur Widerrufung auf Antrag kostenlos im Zuchtbuch des Westfälischen Pferdestammbuchs geführt, die direkten Nachkommen werden kostenlos registriert.


Quelle: Westfälisches Pferdestammbuch