Ab dem Zuchtjahr 2019 werden alle Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, auf Cerebelläre Abiotrophie (CA) mit Hilfe des Gentests untersucht. Sollten beide Elterntiere nachweislich frei von dem Gen für Cerebelläre Abiotrophie sein, entfällt die Verpflichtung der Untersuchung.
Die FN hat nun die Gentest-Ergebnisse veröffentlicht. Achtung: Die Listen können nur die Informationen enthalten, die von den Zuchtverbänden an die FN geliefert worden sind!
Zur Liste geht es hier.
Time to say goodbye
Eure Geschichten
Pony des Jahres 2023
Das sind eure Sieger